Welchen Betreuungsumfang gibt es?
- in Abhängigkeit von Ausbildungs- und Arbeitszeiten: Halbtags-, Teilzeit-, Ganztagsbetreuung und erweiterter Ganztagsbetreuung (max. 12 Stunden)
- wenn der Betreuungsbedarf des Kindes über die Öffnungszeiten der Einrichtung hinausgeht ist es in der öffentlichen Kinderbetreuung möglich, Kindertageseinrichtungen mit verlängerten Öffnungszeiten und Kitaergänzende Betreuung durch Tagespflegeeltern zu nutzen – hierfür ist die Bedarfsanmeldung beim zuständigen Jugendamt Voraussetzung
Mehr Informationen rund um den
Berliner Kitagutschein gibt es hier.
